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ERLEICHTERN

Zusätzlich zu Trainings und Beziehungen, möchten wir deine Gemeindegründung
mit Förderungen und weiteren Ressourcen erleichtern.

Image by Priscilla Du Preez 🇨🇦

RESSOURCEN

Deine Vorteile als Mitglied im BFP KdöR

Als Gemeindegründung im BFP KdöR profitierst du von vielen Vorteilen wie Rahmenverträgen, Handlungskonzepten und Unterstützung beim Thema Datenschutz.
Eine ausführliche Liste aller Vorteile und wie du diese nutzen kannst, findest du hier:

Image by Jakub Żerdzicki
Image by Daniel Hajdacki

FÖRDERUNG

Die Unterstützung für deine Gemeindegründung

Image by Hana El Zohiry

UNSER FÖRDERANSATZ

Wir wollen Gemeindegründungen im BFP ganzheitlich fördern. Diese Förderung umfasst nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch weitere Unterstützung, wie die Vermittlung zu StartUp Centern und Muttergemeinden, die Durchführung von DCPI-Trainings und die Bereitstellung von Ressourcen. Unser Ziel ist es, Gründern zur Seite zu stehen und sie auf dem Weg zu einer gesunden, wachsenden und selbstständigen Gemeinde zu begleiten.

Dabei schließen sich die Gemeindegründungen unserer Vision von Multiplikation an. Wir sehen eine Gemeindegründung als Ausgangspunkt für weitere Gründungen. Jede Investition soll weiter in eine neue Gründung fließen. Getreu dem Prinzip „Wer gibt, dem wird gegeben“ leben wir Großzügigkeit von Beginn an – als Teil einer Bewegung, die sich multipliziert. Daher reinvestieren die Gemeindegründungen während des Förderzeitraums einen Teil der erhaltenen Förderung in eine eigene Gemeindegründung, in eine ihnen bekannte Gemeindegründung aus ihrem Netzwerk oder in den Fördertopf des BFP. So fließt das Geld weiter und unterstützt eine neue Gemeindegründung auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

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ABLAUF DER BEWERBUNG

Der Gründer reicht bis zum Bewerbungsschluss ein vollständigen Förderungsantrag über die Formulare ein. Dieser besteht aus dem  Antragsformularen  von dem Gründer. Dieser beinhaltet das VAT (Vision-Aufgaben-Termine aus dem DCPI-Training), ein Lebenslauf des Antragstellers (beruflich + geistlich) sowie ein detailliertes 1-Jahres-Budget und prognostiziertes 5-Jahres-Budget. Zusätzlich dazu muss der Mentor und die Regionalleitung der Gründung eine Referenz ausfüllen.

01

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen erfolgt ein Termin mit

StartUp Church und dem Antragsteller online zur gemeinsamen Besprechung des Antrags. Der Termin komplettiert den Antrag.

02

Der Gründer erhält von StartUp Church eine Zu- oder Absage über den Erhalt der Förderung im Dezember. Das Förderungsjahr beginnt bei einem positiven Bescheid im Januar. 

03

Im zweiten Förderungjahr muss der Gründer erneut einen Antrag für das zweite Förderungsjahr bis zum Ende der Bewerbungsfrist stellen. 

04

Der Gründer erhält von StartUp Church eine Zu- oder Absage über den Erhalt der Förderung für das zweite im Dezember. Das Förderungsjahr beginnt bei einem positiven Bescheid im Januar. 

05

Die Förderung endet im Dezember des zweiten Jahr und der Gemeindegründer reicht die Abschlussbericht ein. 

06

Arbeiten am Laptop

15. November 2026

BEWERBUNGSFRIST

VORAUSSETZUNGEN

Image by Jakub Żerdzicki

Die Gemeindegründung
ist Teil des BFP

Gefördert werden nur Projekte für Gemeindegründungen innerhalb des BFP KDÖR. Die geförderte Gründung muss als Gemeindegründung im BFP angemeldet sein und dauerhaft im BFP verbleiben.

Regelmäßige öffentliche Gottesdienste

Die Gemeindegründung muss regelmäßige und öffentliche Gottesdienste feiern. Ausnahmen werden individuell beurteilt.

Drei Grundbausteine

Der Hauptleiter und möglichst auch Teammitgliedern ein DCPI-Training „Grundlagentraining für Gemeindegründung“ absolviert worden sein. Der Gründer muss sich in einer aktiven Mentoringbeziehung befinden. Wir empfehlen, dass der Mentor bereits selbst eine Gemeinde gegründet hat. Die Gründung muss entweder an eine BFP-Muttergemeinde oder an ein StartUp Center oder Netzwerk angebunden sein.

Weitere Finanzquellen

Es werden nur Gründungen gefördert, die neben der Förderung von StartUp Church

auch noch andere Finanzquellen zur Finanzierung nachweisen können. Diese Einnahmen sollten die budgetierten Kosten der Gründung vollkommen decken – die Förderung von StartUp Church sollte nach Möglichkeit nicht zum Ausgleich eines negativen Haushalts

dienen.

Nicht im Ecclesia und Via Movement Verband

Für Ecclesia Kirchen und das Via Movement (ehemals Volksmission) stehen gesonderte Fördermittel zur Verfügung, weshalb diese Gründungen derzeit nicht von StartUp Church finanziell unterstützt werden.

Gesund und Erfolgsversprechend

Das Projekt muss vom Leitungsteam von StartUp Church, vom Mentor und der jeweiligen Regionalleitung als erfolgsversprechend beurteilt werden.

UMFANG DER FÖRDERUNG

650 €

Pro Monat

2 JAHRE

Jedes Jahr muss neu beantragt werden

15 PLÄTZE

Förderplätze werden jedes Jahr vergeben

JANUAR

Im Januar startet der neue Förderzeitraum

VERPFLICHTUNGEN

Mit der Bewilligungen der Förderungen verpflichtet sich der Gemeindegründer folgende Verpflichtungen zu halten. Sie sollen zum langfristigen Erfolg der Gemeindegründung und des Gründers beitragen.

Integration in die Region

Der Gründer bringt sich aktiv in seine Region ein und nimmt an den Regionalkonferenzen teil.

Teilnahme an Bundeskonferenz

Der Gründer nimmt an der Bundeskonferenz des BFP teil. 

Teilnahme an Veranstaltungen von StartUp Church

Der Gründer erklärt sich grundsätzlich bereit im Rahmen von bestimmten Anlässen und Veranstaltungen StartUp Church zu unterstützen (StartUp Church informiert rechtzeitig). Dazu gehören u. a.: BFP-Bundeskonferenz (z. B. Präsenz am StartUp Church Stand, Teilnahme an der Vorkonferenz oder Workshops), Regionale Treffen von StartUp Church

Teilnahme an Schulungen und Trainings im Zusammenhang mit der Gründungsarbeit

Ebenso erklärt der Gründer sich bereit an zusätzlichen Schulungen und Trainings teilzunehmen, sofern diese im Zusammenhang mit der Gemeindegründungsarbeit

stehen. Dazu gehören u.a.: GIVEN Lernpfade und der Online Gründerschule.

REINVESTIERUNG DER FÖRDERUNG

Die Gemeindegründung stimmt zu, dass sie sich mit der Bewilligung der Förderung verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen in eine andere Gemeindegründung zu investieren. Die Gemeindegründung muss 2-4% ihrer Einnahmen während des Förderungszeitraumes

und darüber hinaus in eine weitere Gemeindegründung investieren. Dabei gibt es drei verschiedene Optionen. Die gewählte Option muss bei der Antragstellung angegeben werden und wird am Ende des Förderjahr kontrolliert.

Image by Chamfjord.

Eigenes Tochtergemeinde-
gründungsprojekt

Dabei sollte dieses Geld primär in ein eigenes Gemeindegründungsprojekt fließen. Das Gemeinde-gründungsprojekt muss ein gesondertes Konto besitzen,

auf welche das Geld überwiesen wird. Existiert diese Initiative noch nicht, kann das Geld auf einem ebenfalls gesonderten Konto darauf angelegt werden. Am Ende des Förderzeitraums wird innerhalb des Zwischenberichts geprüft, ob die Initiative zustande kommt. Ist dies nicht der Fall, muss der Betrag in den Fördertopf von BFP reinvestiert werden.

Weitere Gemeindegründung im Netzwerk oder BFP

Verfügt die Gemeindegründung über kein eigenes Projekt, kann sie den Betrag auch an ein andere Gemeindegründung in ihrem Netzwerk innerhalb des BFPs investieren. Diese Gemeinde-gründung muss im BFP angemeldet sein und darf nicht älter als fünf Jahr sein.

 

An den Fördertopf von StartUp Church

Kommt beides nicht zustande, muss der o.g. Betrag an den Fördertopf von BFP gezahlt werden.

IBAN: DE72 5009 2100 0001 3981 21

BIC: GENODE51BH2

BEWERBE DICH JETZT FÜR EINE FÖRDERUNG

Image by Marcel Eberle

ERSTES FÖRDERUNGSJAHR

Fülle für den Antrag des ersten Förderungsjahr deinen Antrag als Gründer aus. Bitte deinen Mentor, sowie deine Regionalleitung eine Referenz auszufüllen.

Image by Marcel Eberle

ZWEITES FÖRDERUNGSJAHR

Für das zweite Förderungsjahr musst du nur den Antrag ausfüllen.

Image by Markus Spiske

ABSCHLUSS DER FÖRDERUNG

Deine Förderung endet dieses Jahr? Schließe die Förderung ab, indem du das Abschlussformular ausfüllst.

WEITERE HINWEISE

Die Förderung wird vom BFP ausbezahlt. Sie kann nur an die jeweilige Gemeindegründung gezahlt werden. 

Es besteht kein Recht auf eine Förderung. StartUp Church hält sich vor, die Förderung abzulehnen, wenn die Förderplätze vergeben sind oder der Antragsteller nicht die Voraussetzungen und Fristen erfüllt. Ebenso besteht kein Anspruch auf ein zweites Förderungsjahr, wenn das erste Jahr bereits bewilligt wurde.

WIR ARBEITEN IM TEAM.

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