ERLEICHTERN
Zusätzlich zu Trainings und Beziehungen, möchten wir deine Gemeindegründung
mit Förderungen und weiteren Ressourcen erleichtern.


FÖRDERUNG
Die Unterstützung für deine Gemeindegründung

UNSER FÖRDERANSATZ
Wir wollen Gemeindegründungen im BFP ganzheitlich fördern. Diese Förderung umfasst nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch weitere Unterstützung, wie die Vermittlung zu StartUp Centern und Muttergemeinden, die Durchführung von DCPI-Trainings und die Bereitstellung von Ressourcen. Unser Ziel ist es, Gründern zur Seite zu stehen und sie auf dem Weg zu einer gesunden, wachsenden und selbstständigen Gemeinde zu begleiten.
Dabei schließen sich die Gemeindegründungen unserer Vision von Multiplikation an. Wir sehen eine Gemeindegründung als Ausgangspunkt für weitere Gründungen. Jede Investition soll weiter in eine neue Gründung fließen. Getreu dem Prinzip „Wer gibt, dem wird gegeben“ leben wir Großzügigkeit von Beginn an – als Teil einer Bewegung, die sich multipliziert. Daher reinvestieren die Gemeindegründungen während des Förderzeitraums einen Teil der erhaltenen Förderung in eine eigene Gemeindegründung, in eine ihnen bekannte Gemeindegründung aus ihrem Netzwerk oder in den Fördertopf des BFP. So fließt das Geld weiter und unterstützt eine neue Gemeindegründung auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

ABLAUF DER BEWERBUNG
Der Gründer reicht bis zum Bewerbungsschluss ein vollständigen Förderungsantrag über die Formulare ein. Dieser besteht aus dem Antragsformularen von dem Gründer. Dieser beinhaltet das VAT (Vision-Aufgaben-Termine aus dem DCPI-Training), ein Lebenslauf des Antragstellers (beruflich + geistlich) sowie ein detailliertes 1-Jahres-Budget und prognostiziertes 5-Jahres-Budget. Zusätzlich dazu muss der Mentor und die Regionalleitung der Gründung eine Referenz ausfüllen.
01
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen erfolgt ein Termin mit
StartUp Church und dem Antragsteller online zur gemeinsamen Besprechung des Antrags. Der Termin komplettiert den Antrag.
02
Der Gründer erhält von StartUp Church eine Zu- oder Absage über den Erhalt der Förderung im Dezember. Das Förderungsjahr beginnt bei einem positiven Bescheid im Januar.
03
Im zweiten Förderungjahr muss der Gründer erneut einen Antrag für das zweite Förderungsjahr bis zum Ende der Bewerbungsfrist stellen.
04
Der Gründer erhält von StartUp Church eine Zu- oder Absage über den Erhalt der Förderung für das zweite im Dezember. Das Förderungsjahr beginnt bei einem positiven Bescheid im Januar.
05
Die Förderung endet im Dezember des zweiten Jahr und der Gemeindegründer reicht die Abschlussbericht ein.
06

15. November 2026
BEWERBUNGSFRIST
VORAUSSETZUNGEN

Die Gemeindegründung
ist Teil des BFP
Gefördert werden nur Projekte für Gemeindegründungen innerhalb des BFP KDÖR. Die geförderte Gründung muss als Gemeindegründung im BFP angemeldet sein und dauerhaft im BFP verbleiben.
Regelmäßige öffentliche Gottesdienste
Die Gemeindegründung muss regelmäßige und öffentliche Gottesdienste feiern. Ausnahmen werden individuell beurteilt.
Drei Grundbausteine
Der Hauptleiter und möglichst auch Teammitgliedern ein DCPI-Training „Grundlagentraining für Gemeindegründung“ absolviert worden sein. Der Gründer muss sich in einer aktiven Mentoringbeziehung befinden. Wir empfehlen, dass der Mentor bereits selbst eine Gemeinde gegründet hat. Die Gründung muss entweder an eine BFP-Muttergemeinde oder an ein StartUp Center oder Netzwerk angebunden sein.
Weitere Finanzquellen
Es werden nur Gründungen gefördert, die neben der Förderung von StartUp Church
auch noch andere Finanzquellen zur Finanzierung nachweisen können. Diese Einnahmen sollten die budgetierten Kosten der Gründung vollkommen decken – die Förderung von StartUp Church sollte nach Möglichkeit nicht zum Ausgleich eines negativen Haushalts
dienen.
Nicht im Ecclesia und Via Movement Verband
Für Ecclesia Kirchen und das Via Movement (ehemals Volksmission) stehen gesonderte Fördermittel zur Verfügung, weshalb diese Gründungen derzeit nicht von StartUp Church finanziell unterstützt werden.
Gesund und Erfolgsversprechend
Das Projekt muss vom Leitungsteam von StartUp Church, vom Mentor und der jeweiligen Regionalleitung als erfolgsversprechend beurteilt werden.
UMFANG DER FÖRDERUNG
650 €
Pro Monat
2 JAHRE
Jedes Jahr muss neu beantragt werden
15 PLÄTZE
Förderplätze werden jedes Jahr vergeben
JANUAR
Im Januar startet der neue Förderzeitraum
VERPFLICHTUNGEN
Mit der Bewilligungen der Förderungen verpflichtet sich der Gemeindegründer folgende Verpflichtungen zu halten. Sie sollen zum langfristigen Erfolg der Gemeindegründung und des Gründers beitragen.
Integration in die Region
Der Gründer bringt sich aktiv in seine Region ein und nimmt an den Regionalkonferenzen teil.
Teilnahme an Bundeskonferenz
Der Gründer nimmt an der Bundeskonferenz des BFP teil.
Teilnahme an Veranstaltungen von StartUp Church
Der Gründer erklärt sich grundsätzlich bereit im Rahmen von bestimmten Anlässen und Veranstaltungen StartUp Church zu unterstützen (StartUp Church informiert rechtzeitig). Dazu gehören u. a.: BFP-Bundeskonferenz (z. B. Präsenz am StartUp Church Stand, Teilnahme an der Vorkonferenz oder Workshops), Regionale Treffen von StartUp Church
Teilnahme an Schulungen und Trainings im Zusammenhang mit der Gründungsarbeit
Ebenso erklärt der Gründer sich bereit an zusätzlichen Schulungen und Trainings teilzunehmen, sofern diese im Zusammenhang mit der Gemeindegründungsarbeit
stehen. Dazu gehören u.a.: GIVEN Lernpfade und der Online Gründerschule.
REINVESTIERUNG DER FÖRDERUNG
Die Gemeindegründung stimmt zu, dass sie sich mit der Bewilligung der Förderung verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen in eine andere Gemeindegründung zu investieren. Die Gemeindegründung muss 2-4% ihrer Einnahmen während des Förderungszeitraumes
und darüber hinaus in eine weitere Gemeindegründung investieren. Dabei gibt es drei verschiedene Optionen. Die gewählte Option muss bei der Antragstellung angegeben werden und wird am Ende des Förderjahr kontrolliert.

Eigenes Tochtergemeinde-
gründungsprojekt
Dabei sollte dieses Geld primär in ein eigenes Gemeindegründungsprojekt fließen. Das Gemeinde-gründungsprojekt muss ein gesondertes Konto besitzen,
auf welche das Geld überwiesen wird. Existiert diese Initiative noch nicht, kann das Geld auf einem ebenfalls gesonderten Konto darauf angelegt werden. Am Ende des Förderzeitraums wird innerhalb des Zwischenberichts geprüft, ob die Initiative zustande kommt. Ist dies nicht der Fall, muss der Betrag in den Fördertopf von BFP reinvestiert werden.
Weitere Gemeindegründung im Netzwerk oder BFP
Verfügt die Gemeindegründung über kein eigenes Projekt, kann sie den Betrag auch an ein andere Gemeindegründung in ihrem Netzwerk innerhalb des BFPs investieren. Diese Gemeinde-gründung muss im BFP angemeldet sein und darf nicht älter als fünf Jahr sein.
An den Fördertopf von StartUp Church
Kommt beides nicht zustande, muss der o.g. Betrag an den Fördertopf von BFP gezahlt werden.
IBAN: DE72 5009 2100 0001 3981 21
BIC: GENODE51BH2
BEWERBE DICH JETZT FÜR EINE FÖRDERUNG

ABSCHLUSS DER FÖRDERUNG
Deine Förderung endet dieses Jahr? Schließe die Förderung ab, indem du das Abschlussformular ausfüllst.
WEITERE HINWEISE
Die Förderung wird vom BFP ausbezahlt. Sie kann nur an die jeweilige Gemeindegründung gezahlt werden.
Es besteht kein Recht auf eine Förderung. StartUp Church hält sich vor, die Förderung abzulehnen, wenn die Förderplätze vergeben sind oder der Antragsteller nicht die Voraussetzungen und Fristen erfüllt. Ebenso besteht kein Anspruch auf ein zweites Förderungsjahr, wenn das erste Jahr bereits bewilligt wurde.



